Autor: Kaspar Gehring

Die Unfallversicherung als obligatorische Arbeitnehmerversicherung gewährt vielseitige Leistungen bei Unfällen und Berufskrankheiten. Insbesondere werden Heilbehandlungskosten, Hilfsmittel, aber auch Taggelder, Invalidenrenten und Integritätsentschädigungen ausgerichtet.

• Ihr Garagentor hat sich geschlossen, während das Auto noch im Türrahmen stand?
• Ihr Dachfenster ist heruntergeschwungen und hat jemanden am Kopf getroffen?
• Ihr Heizlüfter hat sich bei längerem Betrieb entzündet?
• Ihr Fahrradlenker ist gebrochen?

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden? Opfer von Straftaten gegen die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität sowie Angehörige des Opfers haben Anspruch auf Opferhilfe.

Ja, es besteht eine strenge Meldepflicht.

Ein überdurchschnittlicher Vermögensverbrauch ist nicht als Vermögensverzicht anzusehen, wenn die für die Vermögenshingabe erhaltene Gegenleistung marktüblich und somit adäquat ist.

Eine Schenkung ist als Vermögensverzicht anzusehen.

Als Leistungsempfänger unterstehen auch nichtinvalide Ehegatten der Schadensminderungspflicht und müssen eine zumutbare und mögliche Erwerbstätigkeit ausüben.

Der Vermögensfreibetrag beträgt (Werte 2021): CHF 30‘000.– für Alleinstehende CHF 50‘000.– für Ehepaare CHF 15‘000.– für rentenberechtigte Waisen und Kinder Vom den Freibetrag übersteigenden Vermögen wird ein Bruchteil als Vermögensverzehr als Einnahme angerechnet. Der Bruchteil beträgt 1/15 für Invalidenrenterinnen und Invalidenrentner 1/10 für Altersrentnerinnen und Altersrentner 1/5 für Personen in einem Heim Beispiel: Invalidenrentnerin in […]

In der Berechnung der Ergänzungsleistungen werden folgende Ausgaben berücksichtigt:

Die Höhe der Ergänzungsleistungen wird individuell berechnet.