Muss ich veränderte persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse der Durchführungsstelle melden? Gibt es eine Meldepflicht?
Ja, es besteht eine strenge Meldepflicht. Jede Änderung der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse der ergänzungsleistungsberechtigten Person und der an den Ergänzungsleistungen beteiligten Familienmitgliedern muss sofort gemeldet werden. Ansonsten werden unrechtmässig bezogene Ergänzungsleistungen zurückgefordert.
Insbesondere, aber nicht nur, müssen gemeldet werden:
Adressänderungen
Auslandaufenthalte von mehr als 3 Monaten pro Jahr
Änderungen des Erwerbseinkommens
Mietzinsänderungen
Heimeintritt
Veränderung der Heimkosten
Zusprechung oder Wegfall von Renten und/oder Taggeldern
Erhöhung des Vermögens, z.B. durch Erbschaft oder Schenkung