Kosten

Selbstverständlich kann KSPartner keine kostenlosen Dienstleistungen erbringen. Die Kostenfrage soll aber nicht davon abhalten, einen Anwalt aufzusuchen.

Es gibt mannigfaltige Möglichkeiten, die Anwaltskosten zu finanzieren.

Häufig besteht eine Rechtsschutzversicherung, ohne dass es die Versicherten wissen. Solche Deckungen können sehr versteckt sein, z.B. in Krankenkassenzusatzversicherungspolicen oder anderen Versicherungspolicen (Privathaftpflicht oder Motorfahrzeughaftpflicht). Oftmals gewähren auch Berufsverbände und Gewerkschaften Rechtsschutz oder Kostenbeteiligung.

Oftmals wird schon juristischer Sachverstand benötigt, um überhaupt herauszufinden, ob eine solche Rechtsschutzversicherungsdeckung besteht. Die Spezialistinnen und Spezialisten von KSPartner kennen die verschiedenen Produkte und erkennen schnell, ob sie versichert sind.

Wenn alle Stricke reissen und das Vermögen und die Einkünfte nicht ausreichen, um neben den Lebenshaltungskosten auch noch für einen Anwalt und allfällige Gerichtskosten aufzukommen, ist die unentgeltliche Rechtspflege resp. unentgeltliche Rechtsverbeiständung eine weitere Möglichkeit, mit welchen Rechtsstreitigkeiten finanziert werden können. Die Spezialistinnen und Spezialisten von KSPartner prüfen, wann die Voraussetzungen gegeben sind.

Stehen Haftpflichtansprüche zur Diskussion, gelten die Anwaltskosten als Schadensposition und sind von den Schädigern resp. deren Versicherungen zu übernehmen.

Bei sehr grossen Fällen ist zu prüfen, ob allenfalls ein Prozessfinanzierungsinstitut beigezogen werden soll/kann. KSPartner hat Kontakt zu mehreren solchen Instituten und berät Sie gerne.