Autor: Kaspar Gehring

Der Anspruch besteht ab Beginn des Monats, in dem die Anmeldung eingereicht worden ist und sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Um einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen geltend zu machen, muss eine schriftliche Anmeldung bei der Durchführungsstelle der Wohngemeinde eingereicht werden.

Um einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu haben, müssen persönliche und wirtschaftliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden.

Füllen Sie die Anmeldung vollständig und wahrheitsgetreu aus.

Für die erste Anmeldung ist der Beizug eines Anwalts grundsätzlich nicht notwendig.

Nach einer Anmeldung muss die Invalidenversicherung von sich aus alle Umstände abklären. Dazu gehört auch der Gesundheitszustand.

Je nach dem, welche Art von Gutachten angeordnet werden, muss die Invalidenversicherung verschiedene Verfahren anwenden.

• Sind Sie Opfer eines Verkehrsunfalls geworden?
• Haben Sie einen Arbeitsunfall erlitten?
• Sind Sie von jemandem tätlich angegriffen worden?
• Wurden Sie von einem Maschinenteil getroffen?
• Sind Sie eine öffentliche unbeleuchtete Treppe hinuntergestürzt?
• Sind Sie auf glitschigem oder vereistem Boden ausgerutscht?
• Hat jemand Ihr Auto zerkratzt?
• Wurden Sie von einem Arzt, Spital oder Therapeuten falsch behandelt?
• Sind Sie bei einer Bremsung im Bus oder Tram gestürzt?

• Wer muss für die Kosten von Heimaufenthalten aufkommen?
• Kann ein Kanton die Übernahme von Heimkosten ganz oder teilweise verweigern?
• Wie können/müssen Leistungserbringer mit Kassen und Patienten abrechnen?
• Welche Dokumente und Ausbildungen sind nötig, um eine Bewilligung zur Ausübung von medizinischen Berufen (Arzt, Physiotherapeut, Apotheke, Psychologe, selbständige Pflegefachperson usw.) zu erhalten? Wo ist die Bewilligung zu beantragen?
• Was tun, wenn ein Amt die Bewilligung verweigert oder entzieht?

• Welche Gemeinde muss für die Pflegeheim- und Spitexkosten aufkommen?
• An wen muss ich mich wenden, wenn ich in einem öffentlichen Spital nicht richtig behandelt wurde?