Ergänzungsleistungen

Ich beziehe eine Invalidenrente. Die Ergänzungsleistungen rechnen meinem Ehepartner ein Einkommen an. Mein Ehepartner kann aber nicht arbeiten. Was soll ich tun?

Als Leistungsempfänger unterstehen auch nichtinvalide Ehegatten der Schadensminderungspflicht und müssen eine zumutbare und mögliche Erwerbstätigkeit ausüben.