Teilrentner haben auch nach Erreichen des AHV-Alters Anspruch auf Heilbehandlungen
Link zum Youtube Video welches das Urteil genauer bespricht. Heilbehandlungen werden von den Unfallversicherungen so lange übernommen, als von solchen noch eine wesentliche Verbesserung des Gesundheitszustandes erwartet werden kann. Von einer solchen wird ausgegangen, wenn die Arbeitsfä-higkeit noch verbessert wird. Das Gesetz sieht jedoch Ausnahmen vor (Art. 21 UVG). So beispielsweise für Bezüger von Invalidenteilrenten […]