Autor: Kaspar Gehring

Das Heilmittelrecht bezweckt den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier und gewährleistet die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit von Heilmitteln, meist Medikamenten.

Die Wirtschaftlichkeit ärztlicher Leistungen wird von den Verbänden der Krankenkassen überprüft. Eine angemessene Prüfungsmethode zu finden, ist allerdings schwierig. Oftmals stehen hohe Rückforderungen im Raum, die von den Ärzten und anderen Leistungserbringern kaum nachvollzogen werden können.