Ergänzungsleistungen

Ich habe von meinem Vermögen gelebt und habe dabei über meine Verhältnisse gelebt. Das Vermögen ist jetzt mehrheitlich aufgebraucht und ich bin nun auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Es wird mir ein Vermögensverzicht angerechnet. Dürfen die das?

Ein überdurchschnittlicher Vermögensverbrauch ist nicht als Vermögensverzicht anzusehen, wenn die für die Vermögenshingabe erhaltene Gegenleistung marktüblich und somit adäquat ist.