Autor: Kaspar Gehring

Der Invaliditätsgrad bemisst sich nach einem Einkommensvergleich.

Die Invalidenrente beträgt bei Vollinvalidität 80 Prozent des versicherten Verdienstes.

Der Anspruch erlischt aus verschiedenen Gründen.

Anspruch auf eine Invalidenrente der Unfallversicherung hat, wer infolge eines Unfalles zu mindestens 10 Prozent invalid ist.

Die Taggelder werden ab dritten Tag nach dem Unfalltag ausgerichtet.

Der versicherte Verdienst ist Grundlage zur Bemessung der Höhe von Taggeldern und Renten.

Ein Unfall kann nur vorliegen, wenn die Gesundheitsschädigung unfreiwillig erfolgt.

Nicht jedes Ereignis, das von der betroffenen Person als Unfall wahrgenommen wird, ist auch rechtlich als Unfall zu eingestuft.

Unfälle auf dem Arbeitsweg gelten als Nichtberufsunfälle.

Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer sind obligatorisch unfallversichert.