Ergänzungsleistungen
Welche Ausgaben werden mir in der Berechnung der Ergänzungsleistungen angerechnet?
In der Berechnung der Ergänzungsleistungen werden folgende Ausgaben berücksichtigt:
Ergänzungsleistungen
Welche Ausgaben werden mir in der Berechnung der Ergänzungsleistungen angerechnet?
In der Berechnung der Ergänzungsleistungen werden folgende Ausgaben berücksichtigt:
- Einen Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf. Dieser beträgt für alleinstehende Personen CHF 19‘610.– pro Jahr, für Ehepaare CHF 29‘415.–. Zusätzliche Pauschalen werden für Kinder berücksichtigt, die je nach Alter des Kindes variieren.
- Die Kosten der jährlichen Bruttomiete bis zu einem jährlichen Maximum. Dieses Maximum hängt davon ab, in welcher Region Sie wohnen. Das Maximum beträgt für alleinstehende Personen CHF 16’440.– in der Region 1, CHF 15’900.– in der Region 2 und CHF 14’520.– in der Region 3. Leben mehrere Personen im gleichen Haushalt (z.B. Ehepaar), werden pro Person zusätzliche Mietzinskosten berücksichtigt (z.B. für die zweite Person zusätzlich CHF 3’000.–). Wird eine rollstuhlgängige Wohnung benötigt, erhöht sich dieser Betrag um jährlich CHF 6‘000.– (Stand: per 1. Januar 2021)
- Bei Personen, die dauernd oder längere Zeit in einem Heim oder Spital leben, werden anstelle der jährlichen Bruttomiete die Tagestaxe und ein Betrag für persönliche Auslagen berücksichtigt
- Ein jährlicher Pauschalbetrag für die obligatorische Krankenversicherung (Krankenkasse) in der Höhe der Durchschnittsprämie, höchstens jedoch die tatsächliche Prämie.
- Beiträge an die Sozialversicherungen des Bundes
- Geleistete familienrechtliche Unterhaltsbeiträge
- Kosten, die aufgewendet werden, um ein Erwerbseinkommen zu erzielen: bis zur Höhe des Bruttoerwerbseinkommens
- Gebäudeunterhaltskosten und Hypothekarzinse bis zur Höhe des Bruttoertrages der Liegenschaft
(Werte 2021)