Der Invaliditätsgrad bemisst sich nach einem Einkommensvergleich.
Unfallversicherung
Wie bemisst sich der Invaliditätsgrad in der Unfallversicherung?
Der Invaliditätsgrad bemisst sich, indem das Valideneinkommen (Einkommen ohne Invalidität) mit dem Invalideneinkommen (Einkommen mit Invalidität) verglichen wird. Die prozentuale Einkommenseinbusse ergibt den Grad der Invalidität (Artikel 16 ATSG).