Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer sind obligatorisch unfallversichert.
Unfallversicherung
Wer ist obligatorisch unfallversichert?
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer, einschliesslich der Heimarbeiter, Lernende, Praktikanten, Volontäre sowie der in Lehr- oder Invalidenwerkstätten tätigen Personen sind obligatorisch unfallversichert.
Als Arbeitnehmer gilt dabei, wer eine unselbständige Erwerbstätigkeit im Sinne der AHV ausübt, d.h. wer in arbeitsorganisatorischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht von einem Arbeitgeber abhängig ist, Arbeitsleistung gegen Lohn erbringt und kein unternehmerisches Risiko trägt.