Die Taggelder werden ab dritten Tag nach dem Unfalltag ausgerichtet.
Unfallversicherung
Ab wann richtet die Unfallversicherung Taggelder aus?
Anspruch auf Taggelder der Unfallversicherung hat, wer infolge eines Unfalls voll oder teilweise arbeitsunfähig ist. Die Taggelder werden ab dritten Tag nach dem Unfalltag ausgerichtet.