Ergänzungsleistungen

Welche Ausgaben werden mir in der Berechnung der Ergänzungsleistungen angerechnet?

In der Berechnung der Ergänzungsleistungen werden folgende Ausgaben berücksichtigt:

Ergänzungsleistungen

Gibt es einen Minimalbetrag und Maximalbetrag an jährlichen Ergänzungsleistungen?

Der Mindestbetrag entspricht der Krankenkassenprämienverbilligung, auf die die betroffene Person Anspruch hat.

Ergänzungsleistungen

Wie hoch sind die Ergänzungsleistungen?

Die Höhe der Ergänzungsleistungen wird individuell berechnet.

Ergänzungsleistungen

Wann beginnt und endet der Anspruch auf Ergänzungsleistungen? Wann muss ich mich für Ergänzungsleistungen anmelden?

Der Anspruch besteht ab Beginn des Monats, in dem die Anmeldung eingereicht worden ist und sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Ergänzungsleistungen

Wie und wo muss ich mich für Ergänzungsleistungen anmelden?

Um einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen geltend zu machen, muss eine schriftliche Anmeldung bei der Durchführungsstelle der Wohngemeinde eingereicht werden.

Ergänzungsleistungen

Ich bin ausländische Staatsangehörige. Gibt es eine Karenzfrist betreffend Mindestwohndauer die ich für den Bezug von Ergänzungsleistungen erfüllen muss?

Ob eine Karenzfrist erfüllt werden muss hängt von der Staatsangehörigkeit der versicherten Person ab.

Ergänzungsleistungen

Wann liegt mein gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz?

Der gewöhnliche Aufenthalt liegt in der Schweiz, wenn sich eine Person tatsächlich in der Schweiz aufhält und den Willen hat, dies auch beizubehalten.