Berufliche Vorsorge
Wann endet der Anspruch auf eine Invalidenrente der Pensionskasse?
Der Anspruch endet mit dem Tod der anspruchsberechtigten Person oder dem Wegfall der Invalidität.
Der Anspruch endet mit dem Tod der anspruchsberechtigten Person oder dem Wegfall der Invalidität.
Die versicherte Person darf nicht während einer längeren Zeit eine volle Arbeitsfähigkeit wieder erlangt haben, ansonsten wird der zeitliche Konnex unterbrochen. Als Richtwert gilt hierfür eine Zeitspanne von 3-6 Monaten.
Die gleiche medizinische Ursache, die der Arbeitsunfähigkeit zugrunde lag, muss auch die Ursache für die Invalidität sein.
Anspruch auf eine Invalidenrente haben Personen, die im Sinne der IV zu mindestens 40 % invalid sind und bei Eintritt der Arbeitsfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität geführt hat, versichert waren. Es wird ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang der Invalidität verlangt.
Die Versicherungspflicht endet bei: Erreichen des ordentlichen Rentenalters Auflösung des Arbeitsverhältnisses, auch bei ungerechtfertigter fristloser Auflösung Ende des Anspruchs auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung
Die obligatorische Versicherung beginnt mit dem Antritt des Arbeitsverhältnisses, für Bezüger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung mit dem Tag, für den erstmals eine Arbeitslosenentschädigung ausgerichtet wird.
Selbständigerwerbstätigen steht es offen, sich freiwillig versichern zu lassen. Sie haben die Möglichkeit, sich bei der Vorsorgeeinrichtung ihres Berufes, oder der Vorsorgeeinrichtung ihrer Arbeitnehmer oder wenn dies nicht möglich ist, bei der Stiftung Auffangeinrichtung versichern zu lassen.
Bezüger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung sind für die Risiken Tod und Invalidität obligatorisch bei der Stiftung Auffangeinrichtung versichert.
Obligatorisch versichert sind Arbeitnehmer, die das 17. Altersjahr überschritten haben für die Risiken Tod und Invalidität, nach Vollendung des 24. Altersjahres zudem für das Risiko Alter und bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mehr als Fr. 21’150.00 (Eintrittsschwelle; Wert 2017) erzielen. Ebenso sind arbeitslose Personen obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert. Für Selbständigerwerbstätige gibt es die […]