Invalidenversicherung

Was ist der regionale ärztliche Dienst (RAD)?

Die regionalen ärztlichen Dienste stehen den IV-Stellen zur Beurteilung der medizinischen Voraussetzungen des Leistungsanspruchs beratend zur Verfügung und setzen die für die IV massgebende funktionelle Leistungsfähigkeit fest. Der RAD ermöglicht den IV-Stellen weiter auch, Versicherte auch durch eigene Versicherungsärzte zu untersuchen.

Invalidenversicherung

Ich beziehe eine Invalidenrente und erreiche nun das ordentliche Rentenalter. Welche Leistungen erhalte ich?

Der Anspruch auf eine Invalidenrente der IV erlischt, wenn der Anspruch auf eine Altersrente besteht. Die Invalidenrente wird durch die Altersrente abgelöst.

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Wie hoch ist das Taggeld der Invalidenversicherung?

Die Grundentschädigung beträgt 80 % des Erwerbseinkommens, das durch die versicherte Person zuletzt ohne gesundheitliche Einschränkung erzielt wurde.

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Wann erhalte ich ein Taggeld der IV?

Taggelder ergänzen die Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung. Die versicherte Person hat Anspruch auf ein Taggeld, wenn sie an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen wegen der Eingliederung verhindert ist, einer Arbeit nachzugehen oder wenn sie in ihrer gewohnten Tätigkeit zu mindestens 50 % arbeitsunfähig ist. Keinen Anspruch haben Personen, die vor Eintritt der Invalidität keine Erwerbstätigkeit ausübten.

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Hängt der Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung vom Invaliditätsgrad ab?

Nein. Der Anspruch auf Invaliditätsleistungen und auf eine Hilflosenentschädigung werden voneinander getrennt behandelt. Auch eine Person mit einem Invaliditätsgrad von unter 40 % kann einen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben.

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Wann habe ich Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung?

Anspruch auf eine Invalidenrente haben volljährige Versicherte mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz, die hilflos sind.

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Wann kann bei der Bemessung der Vergleichseinkommen ein Leidensabzug berücksichtigt werden?

Ein Leidensabzug kann berücksichtigt werden, wenn das Invalideneinkommen auf der Grundlage von statistischen Durchschnittswerten bemessen wird.

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Wie wird das Valideneinkommen bemessen?

Grundsätzlich wird das zuletzt erzielte Erwerbseinkommen berücksichtigt, da angenommen werden kann, dass die bisherige Tätigkeit ohne Invalidität weiterhin ausgeübt worden wäre. Kann das letzte erzielte Einkommen nicht bestimmt werden, werden lohnstatistische Angaben verwendet.

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Wie wird der Invaliditätsgrad in der Invalidenversicherung bemessen?

Zur Bemessung des Invalididätsgrades werden je nach Erwerbsstatus der versicherten Person 3 verschiedene Methoden angewendet.

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Wann erlischt der Anspruch auf eine Invalidenrente der IV?

Am Ende des Monats, in dem die Invalidität wegfällt der Anspruch auf eine Altersrente oder auf eine höhere Hinterlassenenrente entsteht die anspruchsberechtige Person verstirbt

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Wann beginnt der Anspruch auf eine Invalidenrente der IV frühestens?

Nach Ablauf von 6 Monaten seit der Anmeldung und frühestens im Monat nach der Vollendung des 18. Altersjahres.

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Mein Gesundheitszustand hat sich verschlechtert, nachdem meine Rente früher aufgehoben worden ist. Muss ich das Wartejahr erneut zurücklegen?

Nein. Früher zurückgelegte Zeiten werden angerechnet, wenn der Invaliditätsgrad innerhalb von 3 Jahren seit der rechtskräftigen Rentenaufhebung wieder ein rentenbegründendes Ausmass erreicht. Dies aber nur dann, wenn die jetzige Arbeitsunfähigkeit auf das gleiche Leiden zurückzuführen ist.

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Wann liegt ein wesentlicher Unterbruch der Arbeitsunfähigkeit vor?

Die Arbeitsunfähigkeit ist unterbrochen wenn die versicherte Person während mindestens 30 aufeinanderfolgenden Tagen voll arbeitsfähig war. Die einjährige Wartezeit beginnt dann neu zu laufen.

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Wer hat Anspruch auf eine Invalidenrente der IV?

Anspruch haben versicherte Personen, die während eines Jahres ohne wesentliche Unterbrechung mindestens 40 % arbeitsunfähig waren und nach Ablauf dieses Jahres mindestens 40 % invalid, d.h. erwerbsunfähig sind und die Erwerbsfähigkeit bzw. die Fähigkeit sich im Aufgabenbereich zu betätigen, nicht durch zumutbare Eingliederungsmassnahmen wieder hergestellt, erhalten oder verbessert werden kann.