AHV

Wie wird der AHV-Beitrag von Nichterwerbstätigen bemessen?

Als Bemessungsgrundlage dient das Vermögen und das Renteneinkommen.

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Wie werden Nichterwerbstätige von Selbständigerwerbstätigen in der AHV abgegrenzt?

Tätigkeiten, die keinen erwerblichen Charakter haben (z.B. Liebhabereien/Hobbies) und von rein persönlichen Neigungen beherrscht werden, gelten nicht als selbständige Erwerbstätigkeit. Fehlende Einkünfte können erst nach einer längeren zeitlichen Dauer als Hinweis auf das Fehlen einer erwerblichen Absicht herbeigezogen werden.

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Wer gilt in der AHV als nichterwerbstätig?

Als nichterwerbstätig gelten alle versicherten Personen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Darunter fallen: Dauernd nichterwerbstätige Personen Studenten Erwerbstätige Personen, die den Mindestbeitrag durch die Erwerbstätigkeit nicht erreichen Personen, die durch öffentliche Mittel oder durch Drittpersonen finanziell unterstützt werden

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Was gilt als Erwerbstätigkeit in der AHV?

Die Ausübung einer auf Erzielung von Einkommen gerichteten bestimmten persönlichen Tätigkeit, mit der die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöht werden soll. Entscheidend sind die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse und Gegebenheiten, die durch eine Tätigkeit begründet werden oder in deren Rahmen eine solche ausgeübt wird. Sodann ist eine planmässige Verwirklichung der Erwerbsabsicht in Form von Arbeitsleistung wesentliches Merkmal einer […]

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Wer muss AHV-Beiträge entrichten?

Die Beitragspflicht ist abhängig von der Erwerbssituation. Erwerbstätige Versicherte (selbständig und unselbständig) sind ab dem 1. Januar nach der Vollendung des 17. Altersjahres beitragspflichtig Nichterwerbstätige Versicherte sind ab dem 1. Januar nach der Vollendung des 20. Altersjahres beitragspflichtig

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Sind Grenzgänger und Saisonniers obligatorisch in der AHV versichert?

Ja, denn sie sind in der Schweiz erwerbstätig, Vorbehalten sind besondere staatsvertragliche Regelungen.

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Wer ist in der AHV obligatorisch versichert?

Obligatorisch versichert sind natürliche Personen, die: Wohnsitz in der Schweiz haben; ODER eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausüben; ODER Schweizer Bürger, die im Ausland für die Eidgenossenschaft und gewisse Organisationen tätig sind