Autor: Kaspar Gehring
Anspruch auf eine Invalidenrente der Unfallversicherung hat, wer infolge eines Unfalles zu mindestens 10 Prozent invalid ist.
Die Taggelder werden ab dritten Tag nach dem Unfalltag ausgerichtet.
Der versicherte Verdienst ist Grundlage zur Bemessung der Höhe von Taggeldern und Renten.
Obligatorisch gegen Nichtberufsunfälle versichert sind Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden beträgt
Ein Unfall kann nur vorliegen, wenn die Gesundheitsschädigung unfreiwillig erfolgt.
Nicht jedes Ereignis, das von der betroffenen Person als Unfall wahrgenommen wird, ist auch rechtlich als Unfall zu eingestuft.
Unfälle auf dem Arbeitsweg gelten als Nichtberufsunfälle.
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer sind obligatorisch unfallversichert.
Die Unfallversicherung als obligatorische Arbeitnehmerversicherung gewährt vielseitige Leistungen bei Unfällen und Berufskrankheiten. Insbesondere werden Heilbehandlungskosten, Hilfsmittel, aber auch Taggelder, Invalidenrenten und Integritätsentschädigungen ausgerichtet.
• Ihr Garagentor hat sich geschlossen, während das Auto noch im Türrahmen stand?
• Ihr Dachfenster ist heruntergeschwungen und hat jemanden am Kopf getroffen?
• Ihr Heizlüfter hat sich bei längerem Betrieb entzündet?
• Ihr Fahrradlenker ist gebrochen?