Unfallversicherung
Wie bemisst sich der Invaliditätsgrad in der Unfallversicherung?
Der Invaliditätsgrad bemisst sich nach einem Einkommensvergleich.
Der Invaliditätsgrad bemisst sich nach einem Einkommensvergleich.
Die Invalidenrente beträgt bei Vollinvalidität 80 Prozent des versicherten Verdienstes.
Der Anspruch erlischt aus verschiedenen Gründen.
Anspruch auf eine Invalidenrente der Unfallversicherung hat, wer infolge eines Unfalles zu mindestens 10 Prozent invalid ist.
Der Anspruch ist nicht auf eine bestimmte Anzahl Taggelder beschränkt.
Die Taggelder werden ab dritten Tag nach dem Unfalltag ausgerichtet.
Unfallähnliche Körperschädigungen sind Schädigungen im Grenzbereich zwischen Unfallversicherung und Krankenversicherung.
Der versicherte Verdienst ist Grundlage zur Bemessung der Höhe von Taggeldern und Renten.
Der Anspruch auf Kostenübernahme der Kosten für die Heilbehandlung ist grundsätzlich zeitlich unbeschränkt und deckt auch Rückfälle und Spätfolgen.
Obligatorisch gegen Nichtberufsunfälle versichert sind Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden beträgt
Berufsunfälle sind Unfälle, die dem Versicherten bei Arbeiten zustossen, die er auf Anordnung der Arbeitgebers oder in dessen Interesse ausführt.
Ein Unfall kann nur vorliegen, wenn die Gesundheitsschädigung unfreiwillig erfolgt.
Der ungewöhnliche äussere Faktor muss plötzlich auf den menschlichen Körper einwirken.
Nicht jedes Ereignis, das von der betroffenen Person als Unfall wahrgenommen wird, ist auch rechtlich als Unfall zu eingestuft.