Autor: Susanne Friedauer

Die Durchführungsstellen überprüfen in regelmässigen Abständen, ob sämtliche Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug von Ergänzungsleistungen weiterhin erfüllt sind.

Es können rückvergütet werden:

Die Tagestaxe für Hotellerie, Betreuung und Pflege wird in der Berechnung der Ergänzungsleistungen berücksichtigt.

Ein Vermögensverzicht ist gegeben, wenn einmal vorhandene Vermögenswerte ohne rechtliche Verpflichtung oder ohne adäquate Gegenleistung aufgegeben werden.

Grundsätzlich sind Teilinvaliden immer die effektiv erzielten Erwerbseinkommen anzurechnen. In jedem Fall muss aber mindestens der Betrag nach Artikel 14a Absatz 2 ELV angerechnet werden.

Einen Höchstbetrag gibt es nicht.

Nicht angerechnet werden folgende Einnahmen:

Es werden grundsätzlich alle erzielten Einnahmen und Vermögenswerte angerechnet, die tatsächlich erzielt werden. Es sind dies unter anderem:

Ob eine Karenzfrist erfüllt werden muss hängt von der Staatsangehörigkeit der versicherten Person ab.

Nach einer 30-tägigen Arbeitsunfähigkeit kann man sich bei der Invalidenversicherung für die Frühintervention anmelden.