Wie hoch darf mein Vermögen maximal sein, damit ich Anspruch auf Ergänzungsleistungen habe?
Anspruch auf EL haben nur Personen, deren Reinvermögen die folgenden Werte nicht überschreitet:
bei alleinstehenden Personen: CHF 100’000.–
bei Ehepaaren: CHF 200’000.–
bei rentenberechtigen Waisen: CHF 50’000.–
Es wird zudem einen Bruchteil des den Freibetrag übersteigenden Vermögens als Einnahme in der Berechnung der jährlichen Ergänzungsleistungen berücksichtigt (sogenannter Vermögensverzehr).