Ergänzungsleistungen Welche Einnahmen werden in der Berechnung der Ergänzungsleistungen nicht angerechnet? Nicht angerechnet werden folgende Einnahmen: Ergänzungsleistungen Welche Einnahmen werden in der Berechnung der Ergänzungsleistungen nicht angerechnet? Nicht in der Berechnung der Ergänzungsleistungen angerechnet werden folgende Einnahmen: Verwandtenunterstützungen nach den Artikeln 328-330 des Zivilgesetzbuches Unterstützungen der öffentlichen Sozialhilfe öffentliche oder private Leistungen mit ausgesprochenem Fürsorgecharakter Hilflosenentschädigungen der Sozialversicherungen Stipendien und andere Ausbildungsbeihilfen Assistenzbeiträge der AHV oder der IV Kontaktieren Sie Ihren Experten Vorname* Name* Telefonnummer* E-Mail* Legen Sie Ihren Fall dar* Δ