Autor: Susanne Friedauer
Ja, zur Frühintervention kann/können Sie nicht nur Ihr Arbeitgeber sondern auch Ihre gesetzliche Vertretung, im Haushalt lebende Familienangehörige, die Krankentaggeldversicherung (KVG und VVG), der Unfallversicherer, die Einrichtung der beruflichen Vorsorge, Durchführungsorgane der Arbeitslosenversicherung, Durchführungsorgane der kantonalen Sozialhilfe, der behandelnde Arzt und andere interessierte Parteien anmelden.
• Wie viel Einkommen darf ich haben, damit ich Ergänzungsleistungen erhalte?
• Wann wird ein Verzichtsvermögen angerechnet?
• Darf man mir ein Erwerbseinkommen anrechnen, auch wenn ich keine Stelle finde?
• Wie sieht das für den Ehegatten oder die Ehegattin aus?
• Welche medizinischen Behandlungen muss das Amt bezahlen?