Key word: Behinderungskosten
Ein Gesuch um Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten muss innert 15 Monaten seit Rechnungstellung eingereicht werden.
Der Durchführungsstelle müssen die Belege zur Rückvergütung eingereicht werden.
Es können rückvergütet werden:
Anspruch haben folgende Personen: