Wer hat Anspruch auf die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten?
Anspruch haben folgende Personen:
Bezüger von Ergänzungsleistungen
In die Anspruchsberechtigung einbezogene Personen
Personen, die aufgrund eines Einnahmenüberschusses (die anrechenbaren Einnahmen übersteigen die anerkannten Ausgaben) keine jährliche Ergänzungsleistungen beziehen, deren Krankheits- und Behinderungskosten den Einnahmenüberschuss aber übersteigen