Ergänzungsleistungen
Innert welcher Frist muss ich die Krankheits- und Behinderungskosten einreichen?
Ein Gesuch um Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten muss innert 15 Monaten seit Rechnungstellung eingereicht werden.
Ein Gesuch um Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten muss innert 15 Monaten seit Rechnungstellung eingereicht werden.