Key word: Anspruch Hilflosenentschädigung
Die Höhe ist abhängig von der Schwere der Hilflosigkeit und davon, ob die anspruchsberechtigte Person in einem Heim lebt oder nicht.
Nein. Der Anspruch auf Invaliditätsleistungen und auf eine Hilflosenentschädigung werden voneinander getrennt behandelt. Auch eine Person mit einem Invaliditätsgrad von unter 40 % kann einen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben.
Anspruch auf eine Invalidenrente haben volljährige Versicherte mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz, die hilflos sind.