Invalidenversicherung

Hängt der Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung vom Invaliditätsgrad ab?

Nein. Der Anspruch auf Invaliditätsleistungen und auf eine Hilflosenentschädigung werden voneinander getrennt behandelt. Auch eine Person mit einem Invaliditätsgrad von unter 40 % kann einen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben.