Autor: Kaspar Gehring
Ja, Wenn ein Anspruch auf das Hilfsmittel besteht, kann die Versicherung einen Amortisationsbeitrag gewähren.
Die anerkannten Hilfsmittel sind im Anhang der Hilfsmittelliste enthalten.
Berufsberatung Erstmalige berufliche Ausbildung Umschulung Arbeitsvermittlung Arbeitsversuch Einarbeitungszuschuss Entschädigung für Beitragserhöhungen Kapitalhilfe
Eingliederungsmassnahmen haben zum Ziel, die Erwerbsfähigkeit einer versicherten Person wiederherzustellen/zu verbessern. Dafür stehen folgende Massnahmen zur Verfügung:
Die Frühintervention soll dabei helfen, dass der bisherige Arbeitsplatz einer arbeitsunfähigen Person erhalten bleiben kann oder soll die Eingliederung an einen neuen Arbeitsplatz innerhalb oder ausserhalb des bisherigen Betriebes fördern.
Die Früherfassung bezweckt, einer möglichen Invalidisierung präventiv entgegenzuwirken und so zu verhindern.
Auch im Bereich der weiteren Sozialversicherungen zeichnen wir uns durch einen grossen Erfahrungsschatz aus und sind mit der entsprechenden Rechtslage und Rechtsprechung bestens vertraut.
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Zwischen dem schädigenden Ereignis und der Gesundheitsschädigung muss ein natürlicher Kausalzusammenhang, d.h. ohne das schädigende Ereignis wäre die Gesundheitsschädigung nicht eingetreten, bestehen. Nur dann kann das Ereignis rechtlich als Unfall qualifiziert werden kann. Die natürliche Kausalität entfällt, wenn und sobald der Gesundheitsschaden nur noch und ausschliesslich auf unfallfremden Ursachen, d.h. dem Vorzustand, beruht. Hierfür gibt […]
Die Schwere der Hilflosigkeit bestimmt sich nach der Einschränkung in den alltäglichen Lebensverrichtungen. Die Hilflosigkeit ist schwer, wenn der Versicherte in allen alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter angewiesen ist und der dauernden Pflege oder der persönlichen Überwachung bedarf. Die Hilflosigkeit ist mittelschwer, wenn der Versicherte trotz der Abgabe von Hilfsmitteln […]