Unfallversicherung

Wie werden Vorzustände in der Unfallversicherung behandelt?

Zwischen dem schädigenden Ereignis und der Gesundheitsschädigung muss ein natürlicher Kausalzusammenhang, d.h. ohne das schädigende Ereignis wäre die Gesundheitsschädigung nicht eingetreten, bestehen. Nur dann kann das Ereignis rechtlich als Unfall qualifiziert werden kann. Die natürliche Kausalität entfällt, wenn und sobald der Gesundheitsschaden nur noch und ausschliesslich auf unfallfremden Ursachen, d.h. dem Vorzustand, beruht. Hierfür gibt […]