AHV

Wie werden Nichterwerbstätige von Selbständigerwerbstätigen in der AHV abgegrenzt?

Tätigkeiten, die keinen erwerblichen Charakter haben (z.B. Liebhabereien/Hobbies) und von rein persönlichen Neigungen beherrscht werden, gelten nicht als selbständige Erwerbstätigkeit. Fehlende Einkünfte können erst nach einer längeren zeitlichen Dauer als Hinweis auf das Fehlen einer erwerblichen Absicht herbeigezogen werden.