Ein Anspruch besteht unter folgenden Voraussetzungen:
Invalidenversicherung
Welche Voraussetzungen müssen für den Anspruch auf ein Hilfsmittel erfüllt werden?
Auf Hilfsmittel, die in der Hilfsmittelliste mit einem * gekennzeichnet sind, besteht nur ein Anspruch, wenn sie notwendig sind für die
Ausübung der Erwerbstätigkeit
Tätigkeit im Aufgabenbereich
Schulung
Funktionelle Angewöhnung
Auf Hilfsmittel, die in der Hilfsmittelliste nicht mit einem * gekennzeichnet sind, besteht ein Anspruch, wenn sie notwendig sind für die Fortbewegung, die Herstellung des Kontaktes mit der Umwelt oder die Selbstversorgung. Dies unabhängig von der Möglichkeit einer Eingliederung in das Erwerbsleben oder den Aufgabenbereich.
Die Hilfsmittel müssen zudem einfach und zweckmässig sein.