Arbeitslosenversicherung
Wann ist der Arbeitsausfall anrechenbar?
Der Arbeitsausfall ist anrechenbar, wenn er einen Verdienstausfall zur Folge hat und mindestens 2 aufeinanderfolgende volle Arbeitstage dauert.
Der Arbeitsausfall ist anrechenbar, wenn er einen Verdienstausfall zur Folge hat und mindestens 2 aufeinanderfolgende volle Arbeitstage dauert.