Unfallversicherung
Was ist eine unfallähnliche Körperschädigung?
Unfallähnliche Körperschädigungen sind Schädigungen im Grenzbereich zwischen Unfallversicherung und Krankenversicherung.
Unfallähnliche Körperschädigungen sind Schädigungen im Grenzbereich zwischen Unfallversicherung und Krankenversicherung.
Der versicherte Verdienst ist Grundlage zur Bemessung der Höhe von Taggeldern und Renten.
Der Anspruch auf Kostenübernahme der Kosten für die Heilbehandlung ist grundsätzlich zeitlich unbeschränkt und deckt auch Rückfälle und Spätfolgen.
Obligatorisch gegen Nichtberufsunfälle versichert sind Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden beträgt
Berufsunfälle sind Unfälle, die dem Versicherten bei Arbeiten zustossen, die er auf Anordnung der Arbeitgebers oder in dessen Interesse ausführt.
Ein Unfall kann nur vorliegen, wenn die Gesundheitsschädigung unfreiwillig erfolgt.
Der ungewöhnliche äussere Faktor muss plötzlich auf den menschlichen Körper einwirken.
Nicht jedes Ereignis, das von der betroffenen Person als Unfall wahrgenommen wird, ist auch rechtlich als Unfall zu eingestuft.
Ins Ausland endsandte Arbeitnehmer sind unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin in der Schweiz obligatorisch unfallversichert.
Unfälle auf dem Arbeitsweg gelten als Nichtberufsunfälle.
Durch eine Abredeversicherung wird der Versicherungsschutz nach Ablauf der Nachdeckungsfrist aufrechterhalten.
Der Versicherungsschutz endet mit dem 31. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört.
Die obligatorische Unfallversicherung beginnt an dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis anfängt oder erstmals Lohnanspruch besteht, in jedem Fall aber dann, wenn Sie sich auf den Weg zur Arbeit begeben.
Arbeitslose Personen, die Arbeitslosentaggelder beziehen, sind obligatorisch bei der SUVA gegen Unfälle versichert.