Unfallversicherung
Für welche Hilfsmittel übernimmt die Unfallversicherung die Kosten?
Der Versicherte hat Anspruch auf Hilfsmittel, die körperliche Schädigungen oder Funktionsausfälle ausgleichen, wenn sie Folge eines Unfalls sind.
Der Versicherte hat Anspruch auf Hilfsmittel, die körperliche Schädigungen oder Funktionsausfälle ausgleichen, wenn sie Folge eines Unfalls sind.
Damit eine Krankheit als Berufskrankheit gilt, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Prämien für die obligatorische Versicherung der Berufsunfälle und Berufskrankheiten trägt der Arbeitgeber.
Die Hinterlassenenrenten betragen vom versicherten Verdienst: für Witwen und Witwer: 40 Prozent für Halbwaisen: 15 Prozent für Vollwaisen: 25 Prozent
Der geschiedene Ehegatte hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Hinterlassenenrente.
Der überlebende Ehegatte hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Hinterlassenenrente.
Wenn die versicherte Person Anspruch auf eine Rente der IV oder AHV, wird eine Komplementärinvalidenrente ausgerichtet.
Der Invaliditätsgrad bemisst sich nach einem Einkommensvergleich.
Die Invalidenrente beträgt bei Vollinvalidität 80 Prozent des versicherten Verdienstes.
Der Anspruch erlischt aus verschiedenen Gründen.
Anspruch auf eine Invalidenrente der Unfallversicherung hat, wer infolge eines Unfalles zu mindestens 10 Prozent invalid ist.
Das Taggeld beträgt bei voller Arbeitsunfähigkeit 80 Prozent des versicherten Verdienstes.
Der Anspruch ist nicht auf eine bestimmte Anzahl Taggelder beschränkt.
Die Taggelder werden ab dritten Tag nach dem Unfalltag ausgerichtet.