Invalidenversicherung
Was sind Integrationsmassnahmen?
Integrationsmassnahmen wollen Personen, die noch nicht beruflich eingegliedert werden können auf den Eingliederungsprozess vorbereitet werden.
Integrationsmassnahmen wollen Personen, die noch nicht beruflich eingegliedert werden können auf den Eingliederungsprozess vorbereitet werden.
Eingliederungsmassnahmen haben zum Ziel, die Erwerbsfähigkeit einer versicherten Person wiederherzustellen/zu verbessern. Dafür stehen folgende Massnahmen zur Verfügung:
Auf Massnahmen der Frühintervention besteht kein Rechtsanspruch. Die IV-Stelle muss hingegen die Situation konkret abklären und in gleichgelagerten Fällen gleich entscheiden. Wenn Sie eine Frühinterventionsmassnahme beanspruchen möchten, könnten Sie darauf beharren.
Die Frühintervention soll dabei helfen, dass der bisherige Arbeitsplatz einer arbeitsunfähigen Person erhalten bleiben kann oder soll die Eingliederung an einen neuen Arbeitsplatz innerhalb oder ausserhalb des bisherigen Betriebes fördern.
Nein. Die Anmeldung für den Leistungsbezug, beispielsweise für eine Invalidenrente, erfolgt separat.
Eine Meldung können machen:
Die Früherfassung bezweckt, einer möglichen Invalidisierung präventiv entgegenzuwirken und so zu verhindern.
Zwischen dem schädigenden Ereignis und der Gesundheitsschädigung muss ein natürlicher Kausalzusammenhang, d.h. ohne das schädigende Ereignis wäre die Gesundheitsschädigung nicht eingetreten, bestehen. Nur dann kann das Ereignis rechtlich als Unfall qualifiziert werden kann. Die natürliche Kausalität entfällt, wenn und sobald der Gesundheitsschaden nur noch und ausschliesslich auf unfallfremden Ursachen, d.h. dem Vorzustand, beruht. Hierfür gibt […]
Die medizinisch notwendigen Kosten, die den Verhältnissen angemessen sind, werden übernommen.
Die Schwere der Hilflosigkeit bestimmt sich nach der Einschränkung in den alltäglichen Lebensverrichtungen. Die Hilflosigkeit ist schwer, wenn der Versicherte in allen alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter angewiesen ist und der dauernden Pflege oder der persönlichen Überwachung bedarf. Die Hilflosigkeit ist mittelschwer, wenn der Versicherte trotz der Abgabe von Hilfsmitteln […]
Die alltäglichen Lebensverrichtungen zur Bestimmung der Hilflosigkeit sind:
Hilflose Personen haben Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung, die nach der Schwere der Hilflosigkeit abgestuft wird.
Die Integritätsentschädigung ist eine Kapitalleistung, die den Ausgleich einer immateriellen Unbill bezweckt.
Für Brillen besteht ein Ersatzanspruch nur, wenn zudem eine behandlungsbedürftige Körperschädigung vorliegt.