Ergänzungsleistungen

Ich beziehe eine Witwenrente und bin nichtinvalid. Die Ergänzungsleistungen rechnen mir ein Einkommen an. Zu Recht?

Für nichtinvalide Witwen ohne minderjährige Kinder wird eine Arbeitsfähigkeit vermutet. Es wird das effektiv erzielte Erwerbseinkommen angerechnet, mindestens aber der Pauschalbetrag nach Artikel 14b ELV.