Ergänzungsleistungen
Gibt es einen Minimalbetrag und Maximalbetrag an jährlichen Ergänzungsleistungen?
Der Mindestbetrag entspricht der Krankenkassenprämienverbilligung, auf die die betroffene Person Anspruch hat.
Der Mindestbetrag entspricht der Krankenkassenprämienverbilligung, auf die die betroffene Person Anspruch hat.