Sofortige Rüge von Verfahrensmängeln
Einmal mehr: Verfahrensmängel müssen sofort gerügt werden, verspätete Rügen werden vom Bundesgericht nicht berücksichtigt. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung hat immer wieder bestätigt, dass Verfahrensfehler, sei das bezogen auf Ausstandsgründe oder eben andere Verfahrensfehler, sofort gerügt werden müssen. Am 15. September 2021 wurde ein weiterer Bundesgerichtsentscheid gefällt, der sich in diese Praxis einreiht. In einem Verfahren um […]