Folgen der verweigerten Mitwirkung an Gutachten
Das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen hat mit Entscheid vom 23. Februar 2021 die Sache an die IV-Stelle zurückgewiesen mit der Auflage, ein neues psychiatrisches Gutachten über den Versicherten einzuholen und ihm vorgängig im Rahmen eines korrekt durchgeführten Mahn- und Bedenkzeitverfahrens anzudrohen, das Verfahren während einer allfälligen Zeit, in welcher sich der Versicherte dem Gutachten […]