Key word: Meldepflicht
Die Ergänzungsleistungen werden bei veränderten persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst.
Ja, es besteht eine strenge Meldepflicht.
Unrechtmässig bezogene Ergänzungsleistungen, insbesondere bei Verletzung der Meldepflicht, müssen vollumfänglich zurückerstattet werden. Mit der EL-Revision, die per 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, wurde durch den Gesetzgeber zudem in gewissen Fällen eine Rückerstattungspflicht der Erben im Todesfall eingeführt.