Key word: Invalidenrente

Anspruch auf eine Invalidenrente haben Personen, die im Sinne der IV zu mindestens 40 % invalid sind und bei Eintritt der Arbeitsfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität geführt hat, versichert waren. Es wird ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang der Invalidität verlangt.

Der Invaliditätsgrad bemisst sich nach einem Einkommensvergleich.

Die Invalidenrente beträgt bei Vollinvalidität 80 Prozent des versicherten Verdienstes.

Der Anspruch erlischt aus verschiedenen Gründen.

Anspruch auf eine Invalidenrente der Unfallversicherung hat, wer infolge eines Unfalles zu mindestens 10 Prozent invalid ist.