Key word: Witwe
Die Hinterlassenenrenten betragen vom versicherten Verdienst: für Witwen und Witwer: 40 Prozent für Halbwaisen: 15 Prozent für Vollwaisen: 25 Prozent
Der geschiedene Ehegatte hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Hinterlassenenrente.
Der überlebende Ehegatte hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Hinterlassenenrente.