Key word: Schwere

Anspruch auf eine Invalidenrente haben volljährige Versicherte mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz, die hilflos sind.

Die Schwere der Hilflosigkeit bestimmt sich nach der Einschränkung in den alltäglichen Lebensverrichtungen. Die Hilflosigkeit ist schwer, wenn der Versicherte in allen alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter angewiesen ist und der dauernden Pflege oder der persönlichen Überwachung bedarf. Die Hilflosigkeit ist mittelschwer, wenn der Versicherte trotz der Abgabe von Hilfsmitteln […]