Key word: Rückerstattung
Nach dem Tod einer EL-beziehenden Person müssen de Erben die in den letzten 10 Jahren vor dem Tod rechtmässig bezogenen Ergänzungsleistungen (jährliche Ergänzungsleistungen, Krankheits- und Behinderungskosten) aus dem Nachlass zurückerstattet werden. Allerdings ist die Rückerstattung nur auf dem Nachlass geschuldet, der Fr. 40’000.00 übersteigt. Massgebend ist das Vermögen im Zeitpunkt des Todesfalls. Die Rückerstattungspflicht betrifft […]
Unrechtmässig bezogene Ergänzungsleistungen, insbesondere bei Verletzung der Meldepflicht, müssen vollumfänglich zurückerstattet werden. Mit der EL-Revision, die per 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, wurde durch den Gesetzgeber zudem in gewissen Fällen eine Rückerstattungspflicht der Erben im Todesfall eingeführt.