Key word: Anspruchsbeginn IV
Nach Ablauf von 6 Monaten seit der Anmeldung und frühestens im Monat nach der Vollendung des 18. Altersjahres.
Nach Ablauf von 6 Monaten seit der Anmeldung und frühestens im Monat nach der Vollendung des 18. Altersjahres.