Key word: Ablösung
Der Anspruch auf eine Invalidenrente der IV erlischt, wenn der Anspruch auf eine Altersrente besteht. Die Invalidenrente wird durch die Altersrente abgelöst.
Der Anspruch auf eine Invalidenrente der IV erlischt, wenn der Anspruch auf eine Altersrente besteht. Die Invalidenrente wird durch die Altersrente abgelöst.