Doch nicht so umfassende Prüfung bei Revisionen
Das Bundesgericht hat im Jahr 2015 mit BGE 141 V 9 den viel kritisierten Entscheid gefällt, dass auch wenn sich nur ein einzelner für die Renten relevanter Umstand geändert hat, im Rahmen des Revisionsverfahren sämtliche Grundlagen des Rentenanspruchs neu überprüft werden und sich das Revisionsverfahren nicht nur auf die Auswirkungen des veränderten Sachverhaltes beschränken. In […]