Key word: Wiedererlangung
Die versicherte Person darf nicht während einer längeren Zeit eine volle Arbeitsfähigkeit wieder erlangt haben, ansonsten wird der zeitliche Konnex unterbrochen. Als Richtwert gilt hierfür eine Zeitspanne von 3-6 Monaten.
Die versicherte Person darf nicht während einer längeren Zeit eine volle Arbeitsfähigkeit wieder erlangt haben, ansonsten wird der zeitliche Konnex unterbrochen. Als Richtwert gilt hierfür eine Zeitspanne von 3-6 Monaten.