Key word: Umschulung IV
Die Dauer der Umschulung orientiert sich grundsätzlich an der üblicherweise geltenden Ausbildungsdauer für Nichtinvalide. Invaliditätsbedingte Verlängerungen sind jedoch zulässig.
Die Ausbildungskosten, Transportkosten und die in der Ausbildungsstätte anfallenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden von der IV übernommen.
Die Umschulung setzt voraus, dass die versicherte Person vor Eintritt der Invalidität erwerbstätig war.